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Überbiss Kleinkind – Was tun?

Meistens beginnt eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern erst, wenn das 9. Lebensjahr erreicht wurde. Dies hängt damit zusammen, dass die Milchzähne bereits ausgefallen sind und die meisten bleibenden Zähne nachgewachsen sind.

Bis mit der kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern angefangen werden kann, sollte das Gebiss in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Nur so kann festgestellt werden, ob die Entwicklung normal ist und eventuell Einflüsse vorliegen, die die Entwicklung der Zähne behindern. Im Grundschulalter entwickeln sich nicht nur die Zähne, sondern der gesamte Gesichtsschädel des Kindes. Wird eine Fehlstellung früh entdeckt, kann der Kieferorthopäde noch rechtzeitig eingreifen und die Zähne dementsprechend in die richtige Richtung korrigieren.

Viele Eltern sind der Meinung, dass ein Kind erst dann mit einer kieferorthopädischen Behandlung beginnen sollte, wenn bereits alle bleibenden Zähne nachgewachsen sind. Dies ist bei den meisten Kindern allerdings erst im Alter von etwa 12 Jahren der Fall. Wird eine Fehlstellung bereits bei den Milchzähnen erkannt, kann eine frühe Behandlung dazu beitragen, dass es erst gar nicht zu einer Fehlstellung kommt. Das Ziehen von Milchzähnen ist dabei nicht erforderlich.

Inzwischen wird deshalb heute davon ausgegangen, dass es in der Tat Sinn ergibt bereits vor dem Grundschulalter einen Kieferorthopäden aufzusuchen. So kann der Kieferorthopäde schon früh feststellen, ob es Grund zu einer Behandlung gibt oder nicht. Ein weiterer Termin kann dann vereinbart werden, sobald das Kind das neunte Lebensjahr erreicht hat.

Der Kieferorthopäde kann so zum Beispiel bereits im Kleinkindalter einen Überbiss feststellen. Im Folgenden kannst du mehr dazu nachlesen.

Ab welchem Alter kann man mit einer kieferorthopädischen Behandlung beginnen?

Der richtige Zeitpunkt ist wichtig für die Behandlung von Fehlstellungen. Meistens handelt es sich bei einer Fehlstellung um einen Vorbiss, einen Überbiss oder einen Kreuzbiss. Sobald das Kind das 7. Lebensjahr erreicht hat, wächst der Kiefer im Durchschnitt 1 mm pro Jahr. Der Unterkiefer wächst sogar bis zu 3 mm pro Jahr. Dies ist deshalb der perfekte Zeitpunkt um mit einer kieferorthopädischen Behandlung zu beginnen.

In manchen Fällen kann eine Fehlstellung auch bereits angeboren sein. In diesen seltenen Fällen kann es deshalb Sinn ergeben das Kind auch schon vor dem Erreichen des 7. Lebensjahres einem Kieferorthopäden vorzustellen. Viele Kieferorthopäden behandeln ein Kind dann bereits mit vier Jahren. Wenn zum Beispiel im frühen Alter ein Überbiss vorliegt, sollte diese unbedingt behandelt werden.

Ein extremer Überbiss liegt ab etwa 9 mm vor. Der Kieferorthopäde kann in diesem Fall rechtzeitig eingreifen. Meistens ist der Überbiss dadurch dann bereits mit dem Erreichen des Grundschulalters erledigt.

Wichtig für den Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung ist jedoch, dass das Kind keinen Schnuller mehr hat und auch nicht am Daumen lutscht. Inzwischen ist die Entwicklung in der Medizin so weit vorangeschritten, dass Kieferorthopäden erkannt haben, dass man nicht mehr auf das genaue Alter des Patienten achtet, sondern vielmehr auf die körperliche Entwicklung.

Ob das Kind bereits für eine kieferorthopädische Behandlung ist, entscheiden viele verschiedene Faktoren. Zum einen spielt das Körperwachstum, aber auch die Zahnentwicklung und die geistige Entwicklung des Kindes eine wichtige Rolle.

Ist das Kind grundsätzlich bereit für eine kieferorthopädische Behandlung, untersucht der Arzt das Gebiss des Kindes gründlich. Die erste Untersuchung des kindlichen Gebisses stellt damit die Basis für weitere Termine und damit für die Behandlung dar.

Die Risiken einer Zahnfehlstellung bei Kleinkindern

Die Entwicklung der Zähne ist maßgeblich daran beteiligt wie sich die Sprachentwicklung eines Kindes gestaltet. Wenn zum Beispiel die Zunge nicht ausreichend Platz im Mund hat, kann es zu einer Sprachstörung kommen. Die Folge davon ist meistens, dass das Kind anfängt zu lispeln.

Neben Sprachstörungen kann eine Zahnfehlstellung aber auch zu einer Kieferverformung oder anderen Folgen führen. Die Spätfolgen sind dann in den meisten Fällen erst sichtbar, wenn dem Kind bereits die bleibenden Zähne gewachsen sind.

Bei einer Zahnfehlstellung kommt es in häufigen Fällen auch dazu, dass das Kind in der Nacht knirscht oder der Kiefer beim Kauen knackt.

Häufige Zahnfehlstellungen bei Kindern

Es ist keine Seltenheit, dass eine Zahnfehlstellung nicht alleine auftritt. Meist ist es sogar eher die Regel, dass ein Kind an mehreren verschiedenen Fehlstellungen leidet.

Eine der häufigsten Fehlstellungen ist ein zurückliegender Unterkiefer. Dabei ragen die Frontzähne des Oberkiefers deutlich über die des Unterkiefers. Eine ebenfalls häufig vorkommende Fehlstellung ist das genaue Gegenteil. Dabei steht der Unterkiefer deutlich hervor und die unteren Schneidezähne stehen vor denen des Oberkiefers.

Kieferorthopäden sprechen von einem tiefen Biss, wenn die oberen Zähne die unteren Zähne überdecken. Ein Engstand ist ebenfalls keine Seltenheit. Dabei stehen die Zähne nicht in Reih und Glied, sondern eng aneinander. Die Folge der engen Position ist meist, dass die Zähne nicht genug Platz haben und deshalb schief stehen.

Der Kreuzbiss kommt bei Kindern regelmäßig vor. Dabei ist der Oberkiefer deutlich schmaler als der Unterkiefer. Das Kind ist gezwungen den Unterkiefer nach rechts und links zu bewegen um richtig zubeißen zu können. Dies hindert viele Kinder auch massiv beim Essen und muss deshalb dringend korrigiert werden.

Manchmal kommt es vor, dass manche Zähne einfach nicht gewachsen sind. Es kommt deshalb zu einer sogenannten Zahnunterzahl. Ärzte sprechen dann davon, dass bestimmte Zähne nicht angelegt sind, das heißt sie existieren schlicht weg einfach nicht.

Wird eine Frühbehandlung von der Krankenkasse übernommen?

Die meisten Krankenkassen übernehmen die frühzeitige kieferorthopädische Behandlung. Inzwischen ist bekannt, dass viele Spätfolgen durch eine rechtzeitige Behandlung gezielt verhindert werden können.

Indem die Zähne durch eine Zahnspange behandelt werden wird das Wachstum gebremst oder beschleunigt. Der Kieferorthopäde hat dann die Möglichkeit die Zähne in einem bestimmten Tempo in die entsprechende Richtung zu bewegen.

Der frühste Behandlungszeitpunkt beträgt allerdings 1,5 Lebensjahre. Dies haben viele Krankenkassen so festgesetzt. Wenn die kieferorthopädische bereits im Kleinkindalter beginnt, haben die meisten Krankenkassen die Obergrenze bei vier Jahren festgesetzt. Dann sollte die Behandlung abgeschlossen sein. Wichtig ist allerdings, dass das Kind zum Erfolg der Behandlung beiträgt. Dazu muss es die Zahnspange regelmäßig tragen. Nur so kann die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden.

Was ist ein Überbiss?

Eine der häufigsten Ursachen für eine Zahnfehlstellung bei Kleinkindern ist der Überbiss. Bei einem Überbiss handelt es sich auf ein falsches Aufeinandertreffen der Zähne. Die Folge davon sind meistens Zahnfehlstellungen oder eine Kieferfehlstellung.

Nicht selten bringt ein Überbiss mehrere Folgen mit sich. Bei einem Überbiss sind die Achsen der Frontzähne nicht so wie sie normalerweise ausgerichtet sein sollten. Dabei stehen die oberen Schneidezähne zu weit nach vorne oder die unteren entsprechend zu weit zurück.

Wenn der Kiefer die Ursache für das Problem ist, liegt der gesamte Unterkiefer in Relation zum Oberkiefer zu weit zurück. Selbst wenn die Zahnstellung korrekt ist, ist das Resultat daraus ein Überbiss.

Ein Überbiss ist bei vielen Kindern bereits angeboren. Meist liegt die Fehlstellung bereits in der Genetik, das heißt der Überbiss wurde von einem Elternteil vererbt. In seltenen Fällen kann auch das regelmäßige Daumenlutschen oder das Saugen an Trinkflaschen die Ursache für einen Überbiss sein.

Die Folgen eines Überbisses

Ärzte sind der festen Überzeugung, dass das Traumrisiko steigt, sobald ein Kind an einem Überbiss leidet. Dadurch, dass die Frontschneidezähne überstehen, steigt das Risiko eines Zahnschadens bei einem Unfall.

Umso größer der Überbiss ist, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Frontzähne bei einem Unfall beschädigt werden. Ein Zahnverlust im vorderen Gebissbereich muss dringend vermieden werden. Dieser hätte nicht nur ästhetische Folgen, sondern auch medizinische.

Sobald die vorderen Schneidezähne zu weit nach vorne stehen, stimmt meist der gesamte Biss nicht mehr. Meist sind davon nicht nur die Fronten betroffen, sondern auch das Seitenzahngebiet.

Neben der hohen Gefahr für einen Unfall wird durch einen Überbiss außerdem die psychosoziale Komponente beeinflusst. Wissenschaftler haben in Studien herausgefunden, dass Kinder, die an einem Überbiss leiden häufiger gehänselt werden, als Kinder deren Zahnstellung normal ist.

Wie kann ein Überbiss bei Kleinkindern behandelt werden?

Ein Überbiss entsteht in den meisten Fällen dadurch, dass der Unterkiefer zurückliegt. Kieferorthopäden können dies durch die sogenannte Funktions-Kieferorthopädie beeinflussen. Dabei wird das Wachstum des unentwickelten Unterkiefers gezielt gefördert.

Die meisten Kieferorthopäden nutzen zur Behandlung der Kinder eine herausnehmbare Zahnspange. Durch die Zahnspange wird versucht den Unterkiefer weiter nach vorne zu bewegen. Wichtig ist, dass das Kind die Zahnspange regelmäßig trägt. Nur so kann ein Behandlungserfolg garantiert werden.

Wird die Spange regelmäßig getragen, kann das Wachstum des Unterkiefers so stark beeinflusst werden, dass sich der Überbiss langsam reduziert. Der beste Behandlungszeitpunkt ist außerdem dann, wenn sich das Kind noch im Wachstum befindet. Am besten ist es, einen Zeitpunkt abzupassen bei dem das größte Wachstumspotenzial vorhanden ist. Dies ist meist kurz vor der Pubertät der Fall.

Wenn das Traumrisiko besonders groß ist, kann mit der Behandlung allerdings auch schon früher begonnen werden.

Bei manchen Kindern sind schlechte Angewohnheiten für den Überbiss verantwortlich. Bevor mit der Behandlung begonnen wird, ist es deshalb wichtig, dass die Angewohnheit abgelegt wurde. Meist sind dabei Daumenlutschen oder das Einsaugen der Lippen verantwortlich.

Dr. med. dent. Barbara Scheiner

Dr. med. dent. Barbara Scheiner, Fachzahnärztin für Kieferorthopädie (CH) hat ihre Promotion im Jahr 2013 erfolgreich in Zürich absolviert. Sie hat sich damit ihren langjährigen Traum erfüllt. Durch die universitäre Fachzahnarztausbildung ebenfalls in Zürich spezialisierte sie sich als Kieferorthopädin und ist seit  2017 nach erfolgreich bestandener Prüfung als “Fachzahnärztin für Kieferorthopädie Schweiz” zertifiziert. 

Seit dem Jahr 2018 ist sie Inhaberin der Praxis We Love Smiles Kieferorthopädie Zürich AG. Ihr Wissen wendet sie in ihrer Schweizer Praxis erfolgreich und mit großer Hingabe an. Ihr Fachgebiet sind Zahnstellungskorrekturen bei  Kindern und Erwachsenen. 

Kundenzufriedenheit und Professionalität stehen dabei immer an erster Stelle. Sie geht dabei äußerst behutsam und schonend vor, sodass sich auch die kleinsten Patienten wohl bei ihr fühlen.